schwarzer Sand

FAQ
Häufig gestellte Fragen

A. Berufsstatus & Recht

  • HPP ist die Abkürzung für „Heilpraktiker für Psychotherapie“. Damit ist eine Person gemeint, die eine Heilpraktikererlaubnis eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie hat und psychische Beschwerden im Rahmen dieser Erlaubnis diagnostisch einordnen und psychotherapeutisch behandeln darf. HPP ist keine Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Arzt. Umfang, Ausbildung und Abrechnungswege unterscheiden sich entsprechend (z. B. keine reguläre kassenärztliche Psychotherapie über die GKV).

  • Als Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen sich jene Personen bezeichnen, welche mittels einer Überprüfung vor dem jeweiligen Gesundheitsamt, medizinisches Grundlagenwissen zu psychischen Störungen hinreichend nachweisen konnten und somit eine Heilerlaubnis (HeilPrG) auf dem Gebiet der Psychotherapie erlangt haben.

    Ein Psychologe hat ein universitäres Studium der Psychologie abgeschlossen (Bachelor und Master - 10 Semester Regelstudienzeit). Ein Psychologiestudium vermittelt wissenschaftlich fundiertes Wissen über menschliches Erleben, Denken und Verhalten, das Erkennen, Verstehen und Behandeln psychischer Störungen sowie über Diagnostik, Gesprächsführung und therapeutische Grundlagen.

    Ein Psychotherapeut verfügt darüber hinaus über eine staatliche Approbation, welche er in einem staatlich zugelassenen psychiatrischen Ausbildungsinstitut, in einem staatlich anerkannten Therapieverfahren erworben hat. Ein approbierter Psychotherapeut darf seine Leistungen (beschränkt auf das Therapieverfahren seiner Approbation) über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Seit 2020 ist die gesetzliche Regelung geringfügig anders. Mehr dazu hier.

    Ein Psychiater ist kein Psychologe, sondern ein Mediziner, welcher sich in seiner Facharztausbildung für den Bereich der Psychiatrie entschieden hat. Er darf deshalb Medikamente verschreiben.

  • Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ist eine gesetzlich geregelte Form der Heilkundeausübung. Sie erlaubt die Behandlung psychischer Störungen, erfordert jedoch eine klare Indikationsstellung, die Beachtung fachlicher Grenzen und eine Behandlung außerhalb der kassenärztlichen Versorgung.

  • Es handelt sich um Psychotherapie im rechtlichen Sinne. Abhängig vom Anliegen kann der Schwerpunkt therapeutisch und beratend sein.

  • Ja. Die Tätigkeit als Heilpraktiker für Psychotherapie basiert auf einer staatlichen Erlaubnis. Die psychologische Ausbildung ist akademisch anerkannt. Beide Qualifikationen sind rechtlich zulässig und klar voneinander abgegrenzt.

B. Kosten, Krankenkasse & Formalitäten

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Die Sitzungen sind Selbstzahlerleistungen. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen können die Kosten je nach Vertrag jedoch teilweise oder vollständig erstatten.

  • Da keine Approbation im kassenzugelassenen System vorliegt, erfolgt die Psychotherapie außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ermöglicht in der Regel zeitnahe Termine, flexible Sitzungsintervalle und einen individuell gestalteten Behandlungsrahmen.

  • Nein. Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können direkt Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.

  • Psychotherapeutische Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Eine verbindliche Auskunft hierzu erteilen Steuerberater oder Finanzämter.

  • Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen sind bis zu 24 Stunden kostenfrei möglich. Bei kurzfristigen Absagen berechne ich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro.

  • Die erste Sitzung ist ein einmaliges Erstgespräch. Im Erstgespräch geht es um drei Dinge:

    1. Auftrag klären
      Welchen Auftrag geben Sie mir als Klient? Wobei darf ich Sie unterstützen?

    2. Passung & Auftrag schärfen
      Wir prüfen gemeinsam, wie gut das, was Sie als Ziel beschreiben, zu dem passt, was Sie sich wirklich wünschen und was Sie brauchen. Oft zeigt sich dabei erst, was wirklich das zentrale Anliegen ist – und was eher Begleiterscheinung oder Folge ist. Das ist ein wichtiger Schritt, weil wir an den richtigen Punkten ansetzen möchten.

    3. Rahmenentscheidung + Vorgehen
      Wir klären, ob mein Rahmen für Ihr Anliegen der richtige ist. Wenn ja, vereinbaren wir ein klares Vorgehen (Fokus, grobe Schritte, Methoden, organisatorische Fragen). Wenn nein, sage ich das offen und wir schauen, welche Alternative sinnvoll ist.

C. Ablauf & Methode

  • Nachdem wir im Erstgespräch einen klaren Arbeitsfokus erschlossen haben, geht es nun darum, den Weg zum gesetzten Ziel gewissermaßen „freizuräumen”. Dies geschieht im ersten Schritt mithilfe systemischer Gesprächsführung d. h. Perspektivenwechsel und gemeinsamer Wahrnehmung und Betrachtung von Wechselwirkungen.

    Im Anschluss (möglicherweise Anschlusssitzung), können problematische unbewusste Verarbeitungsketten (z.B. automatische Reaktionen) verändert werden. Dies erfolgt durch trancebasierter Tiefenarbeit (CTW nach Oliver Ruppel) normalerweise in den folgenden Schritten:

    • Fokus herstellen
      Zu Beginn wird die Aufmerksamkeit gesammelt und nach innen gelenkt.

    • Inneres Erleben wahrnehmen
      Körperempfindungen, Gefühle, Gedanken oder innere Bilder werden bewusster.

    • Relevante Muster sichtbar machen
      Es zeigt sich, was mit dem eigenen Anliegen innerlich zusammenhängt.

    • Veränderung entstehen lassen
      Durch den vertieften Kontakt können sich neue innere Reaktionen und Perspektiven entwickeln.

    • Im System integrieren
      Das, was sich verändert oder gezeigt hat, wird innerlich eingeordnet und stabilisiert.

    Dabei leite ich Sie professionell an und greife möglichst wenig ein, das bedeutet, dass sie autonom an Ihrem Anliegen arbeiten können.

  • Ich versuche ursächlich zu arbeiten, d.h. meine Arbeit versucht Ursachen statt nur Symptome zu beseitigen. Ziel ist, möglichst früh an die zugrunde liegenden Muster und Auslöser zu kommen und diese zu bearbeiten – u. a. mit einem hypnosystemischen Vorgehen. Wie viele Sitzungen sinnvoll sind, hängt vom Anliegen und der Ausgangslage ab; häufig zeigt sich innerhalb der ersten Termine, ob und wie gut dieser Ansatz passt. Manche Menschen erleben früh mehr Klarheit oder Entlastung, andere benötigen zunächst Stabilisierung, Orientierung oder einen längeren Prozess. Deshalb überprüfe ich den Verlauf regelmäßig gemeinsam mit Ihnen.

  • Oft ist bereits nach der ersten Sitzung erkennbar, ob wir im richtigen Arbeitsfokus sind. Wenn nach den ersten Terminen keine hilfreiche Bewegung entsteht, besprechen wir offen Alternativen, Anpassungen oder eine andere Versorgungsform.

  • Viele Anliegen lassen sich in wenigen Terminen deutlich klären und stabilisieren. In komplexeren Fällen kann ein längerer Prozess sinnvoll sein. Nach dem Erstgespräch vereinbaren wir einen pragmatischen Plan und überprüfen ihn regelmäßig.

  • Das lässt sich seriös nicht pauschal beziffern. Zwei Faktoren bestimmen das meiste:

    • Komplexität der Themen (ein Thema vs. mehrere Ebenen / langjährige Muster)

    • Offenheit und Veränderungsbereitschaft (wie gut kann das System mit Veränderung mitgehen?)

    Manche Menschen kommen schnell in Bewegung, andere brauchen erstmal mehr Stabilität und Orientierung. Wir halten das transparent und überprüfen den Verlauf regelmäßig: Was hat sich verändert? Was braucht es als Nächstes?

  • Ich arbeite hypnosystemisch, klientenzentriert und körperorientiert – Je nach Thema nutze ich u.a.:

    • Systemische Gesprächsführung (fokussiert, klärend, perspektivöffnend)

    • Körperorientierte Stabilisierung (Nervensystem, Grenzen, Sicherheit, Selbstregulation)

    • Perspektivwechsel & systemische Interventionen (Muster, Rollen, Beziehungsschleifen)

    • CTW / Cybernetic-Trance-Work (je nach Anliegen: Denken, Bewertung, Handlungsoptionen)

    Die Methode wähle ich nicht schematisch, sondern passend zu Ihrem Anliegen, Ihrer aktuellen Stabilität und der jeweiligen Prozessphase.

  • In meiner Arbeit wende ich ausdrücklich keine klassische Hypnose an. Im Rahmen der Cybernetic-Trance-Work (CTW) arbeiten wir gemeinsam mit einem leichten Trance-Zustand. Dieser Zustand ist am besten mit dem Zustand kurz vor dem Einschlafen oder morgens kurz nach dem Aufwachen zu vergleichen. In diesem Zustand, können Sie sich weiter unterhalten, nehmen ihren Körper, ihre Sinne und ihre Gefühle etc. weiterhin klar wahr und haben gleichzeitig die Kontrolle über Ihre Vorstellungswelt. In diesem State der Achtsamkeit und Selbstverbundenheit führe ich Sie in Ihrer inneren Welt gezielt an die “Orte” an denen Sie selbst Ihre Vorstellungswelt “korrigieren” können. Sie bleiben zu jeder Zeit der autonom Handelnde.

    • Hohe Verfügbarkeit: Ich nehme mir sehr viel Zeit für meine Klienten, längere Sitzungsdauer (70 statt reguläre 50 Minuten), flexible Frequenz und Häufigkeit, ganz nach Ihren Wünschen.

    • Innovativer Ansatz: Mein Ansatz verbindet Menschlichkeit, Autonomie und hypnosystemische Ansätze zu einem klaren Arbeitsleitfaden. Bei Kassentherapie, sind hybride Ansätze eher selten.

    • Hohe Flexibilität: Termine i.d.R. zwischen 11 und 18 Uhr und ohne Warteliste. Auf Anfrage können Termine auch außerhalb der regulären Zeiten stattfinden.

    • Hoher Individualisierungsgrad: Ich stelle mich sehr stark auf meine einzelnen Klienten ein. Indem ich mich intensiv auf meine Klienten vorbereite und die Dauer der Sitzungen flexibel anpassen kann (Überzeit möglich).

    • Keine Bürokratie und kein Diagnosefokus: Ich arbeite absolut diskret und ohne Formulare. Ich vergebe keine Diagnosen – therapeutisch arbeite ich völlig phänomenorientiert: Was passiert bei Ihnen, wodurch wird es aufrechterhalten, und wie verändern Sie es?

  • Ich arbeite mit einer klaren Richtung, lasse aber Raum für das, was im Prozess sichtbar wird.

    Zu Beginn klären wir gemeinsam, was Sie erreichen möchten und woran Sie merken würden, dass sich etwas verändert hat. Gleichzeitig bleibt der therapeutische Prozess offen genug, um auch Aspekte einzubeziehen, die sich erst im Verlauf zeigen.

    In der Praxis bedeutet das: Wir klären zunächst eine Richtung, prüfen im weiteren Verlauf, was sich tatsächlich zeigt, und passen den Fokus bei Bedarf an.

    So bleibt die Arbeit zielgerichtet, ohne vorschnell festzulegen, was genau bearbeitet werden muss.

D. Indikationen & Grenzen

  • Ich arbeite u.a. mit:

    • Ängsten, innerer Unruhe, Stress, Erschöpfung

    • depressiven Verstimmungen, Sinnkrisen, Blockaden

    • Zwangsgedanken / Zwängen (je nach Ausprägung und Stabilität)

    • psychosomatischen Beschwerden (wenn medizinisch abgeklärt)

    • Traumafolgen (traumasensibel, stabilisierend und in sicherer Dosierung)

    • Entscheidungs- und Übergangsphasen (Trennung, Job, Lebensumbrüche)

    Falls Sie sich im Unklaren darüber sind, ob Ihr Anliegen zu meinem Angebot passt schreiben Sie mir eine Nachricht oder buchen Sie ein kostenloses Telefonat. Mehr zu diesem Thema finden Sie in meinem Blog.

  • Nicht geeignet ist mein Setting bei:

    • akuter Eigen- oder Fremdgefährdung

    • akuten Psychosen/Manien oder starker Desorganisation

    • schweren Abhängigkeitserkrankungen, wenn zuerst Entzug/Entwöhnung nötig ist

    • Situationen, in denen eine engmaschige Akutversorgung (24/7) notwendig ist

  • Wenn eine schwerere Erkrankung im Raum steht, empfehle ich eine psychiatrische Abklärung und ggf. eine Kombination aus medizinischer Behandlung und Psychotherapie. Therapie kann dann begleitend sinnvoll sein – aber nur, wenn der Rahmen sicher ist.

  • Ja – wenn es sinnvoll ist und Sie das möchten. Mit Ihrer Einwilligung ist eine Zusammenarbeit mit Hausärzt:innen, Psychiater:innen, Kliniken oder anderen Behandler:innen möglich.

  • Bei akuten Krisen gilt: Sicherheit zuerst.

    • Bei unmittelbarer Gefahr: 112

    • Psychiatrischer Notdienst / nächste psychiatrische Klinik (regional)

    • TelefonSeelsorge: 116 123

    In der laufenden Arbeit kann außerdem ein konkreter Krisenplan sinnvoll sein (Warnsignale, Schritte, Kontakte).

E. Datenschutz & Schweigepflicht

  • Ja. Als Psychologe unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht (§203 StGB).

  • Grundsätzlich gilt: alles, was im therapeutischen Kontakt entsteht, ist vertraulich. Dazu zählen insbesondere:

    • Alle Gesprächsinhalte

    • persönliche Daten und Kontaktdaten

    • Terminvereinbarungen und die Information, dass überhaupt eine Behandlung stattfindet

  • Ausnahmen sind selten und klar geregelt. Eine Entbindung von der Schweigepflicht ist möglich:

    • mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung (z.B. für Rücksprache mit Ärzt:innen, Klinik, Therapeut:innen)

    • in akuten Gefährdungssituationen (geplante schwere Straftaten oder akute Lebensgefahr)

  • Nein. Auch bei Partnern, Familie oder Arbeitgebern gilt: keine Auskunft ohne schriftliche Schweigepflichtentbindung.

  • Ich dokumentiere, was für eine fachlich saubere Behandlung notwendig ist. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen aufbewahrt.

F. Praktische & organisatorische Fragen

  • Ich habe meine Kompetenz auf dem Gebiet der Psychotherapie über viele Jahre kultiviert – durch mein Psychologiestudium mit klinischem Schwerpunkt, Praktika in zwei psychiatrischen Fachkliniken, Beschäftigung als Psychologe und Therapeut, verschiedene Fortbildungen sowie Selbsterfahrung. Aufgrund meines jungen Alters (30 Jahre) und meiner noch jungen eigenständigen Tätigkeit besitze ich natürlich keine jahrzehntelange klinische Erfahrung.

  • Ja, Online-Sitzungen sind nach Absprache theoretisch möglich.

  • In der Regel sehr zeitnah, abhängig von Ihrer zeitlichen Flexibilität.

  • Aktuell gibt es keine Wartezeiten.

  • Deutsch und auf Anfrage, Englisch (C2-Niveau).